Rechtsprechung
BVerwG, 10.04.1978 - 7 B 47.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auskunftspflicht eines Mühlenbetriebes gegenüber Betriebsprüfern - Verpflichtung zur Auskunft einer rechtlich selbstständigen GmbH bei Gesellschafteridentität - Anwendbarkeit der Bestimmungen der Auskunftspflichtverordnung (AuskPflVO)
Verfahrensgang
- VG Köln, 11.11.1976 - 1 K 2987/75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1978 - IX A 286/77
- BVerwG, 10.04.1978 - 7 B 47.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1958 - VII C 34.57
Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 7 B 47.78
Die Auskunftspflicht nach dieser Verordnung richte sich, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 8, 78 [BVerwG 19.12.1958 - VII C 34/57]) bereits entschieden habe, an alle an diesen Vorgängen beteiligten Personen ohne Beschränkung auf Grund der spezifischen oder gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung.Diese Frage ist zumindest bei der Anwendung des Getreidegesetzes nicht mehr klärungsbedürftig, weil nach § 18 Abs. 3 Getreidegesetz die Bestimmungen der Auskunftspflichtverordnung gelten und das Berufungsgericht sich insoweit an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 78 [BVerwG 19.12.1958 - VII C 34/57]) gehalten hat, so daß sich das Bestehen einer Auskunftspflicht auch der Gebr.
- BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 7.82
Betrieb einer Getreidemühle - "Pflichtwidriges" Unterlassen der Vorlage von …
Diese Anordnung ist aufgrund der rechtskräftigen Abweisung der hiergegen von der Klägerin erhobenen Anfechtungsklage, mit der sie geltend machte, sie habe alle prüfungsnotwendigen Unterlagen vorgelegt und weitere Unterlagen seien nicht vorhanden, durch den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. April 1978 - BVerwG 7 B 47.78 - unanfechtbar geworden.Soweit jedoch damals noch Unterlagen vorhanden waren, durfte die Klägerin aufgrund der aufschiebenden Wirkung ihrer gegen den Bescheid vom 31. Oktober 1975 eingelegten Rechtsmittel deren Vorlage bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens durch den ihre Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. April 1978 - BVerwG 7 B 47.78 - zurückstellen.